Assistenzhunde - Aufgaben, Ausbildung & Zutrittsrechte

Assistenzhunde unterstützen Menschen mit Behinderungen durch individuell erlernte Hilfeleistungen im Alltag. Sie werden gezielt auf die Bedürfnisse ihres Menschen ausgebildet und können dadurch mehr Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

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Assistenzhunde werden gezielt dafür trainiert, Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen im Alltag zu entlasten. Sie übernehmen Aufgaben, die bestimmte Einschränkungen ausgleichen und ihrem Menschen dadurch mehr Selbstständigkeit und Bewegungsfreiheit ermöglichen.

Gemeinsam bilden Hund und Halter ein eingespieltes Team, das den Alltag leichter und unabhängiger gestaltet.

 

ZUTRITTSRECHTE

Menschen mit Behinderungen haben grundsätzlich das Recht, ihren Assistenzhund als notwendige Unterstützung mitzunehmen. Der Zutritt zu Einrichtungen, die typischerweise für die Allgemeinheit zugänglich sind, darf wegen der Begleitung durch einen Assistenzhund grundsätzlich nicht verweigert werden.

Das gilt beispielsweise für Geschäfte, Gastronomie, Arztpraxen, Museen und andere öffentlich zugängliche Einrichtungen. Ausnahmen können bestehen, wenn der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde.

Rechtsgrundlage: §§ 12e ff. BGG und Assistenzhundeverordnung (AHundV)

 

HYGIENE? Grundsätzlich kein Ausschlussgrund!

Assistenzhunde dürfen ihre Menschen grundsätzlich auch dorthin begleiten, wo die Allgemeinheit Zutritt hat.

Das gilt grundsätzlich auch für Bereiche mit offenen Lebensmitteln sowie Arztpraxen, Therapieräume und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens. Für bestimmte medizinische Risikobereiche können Ausnahmen gelten.


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